Die Lohnbuchhaltung (Lohnbuchführung) befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Daneben obliegt ihr regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung. Als Lohnkonten werden dabei die Datensätze bzw. Registerkarten der einzelnen Arbeitnehmer bezeichnet. Welche Daten die Lohnkonten enthalten müssen, ist in § 41 EStG bzw. in § 4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) geregelt. Daneben befasst sie sich in kleineren Unternehmen häufig auch mit der Erstellung von Arbeitsverträgen. Ein Lohnbuchhalter muss über umfangreiche Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht verfügen.
(Quelle: Wikipedia)
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