Die Lohnbuchhaltung (Lohnbuchführung) befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Daneben obliegt ihr regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, richtet sich nach § 149 Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen.
Alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden hier mit den Methoden der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert.
Auch gibt es niemanden, der den Schmerz an sich liebt, sucht oder wünscht, nur, weil er Schmerz ist, es sei denn, es kommt zu zufälligen Umständen, in denen Mühen und Schmerz ihm große Freude bereiten können.
Steuerberater haben die Aufgabe der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen.